KI-Kompetenz nach Artikel 4 KI-Verordnung: Was Arbeitgeber tun müssen – und was nicht

Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) gilt ein europaweiter Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Für Arbeitgeber ist vor allem Artikel 4 relevant: Er verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sich um die KI-Kompetenz ihres Personals zu kümmern. Was das konkret bedeutet – und was oft falsch behauptet wird.

Was Artikel 4 verlangt

Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag nutzt – also auch ein Betrieb, der ChatGPT, Microsoft Copilot oder KI-Funktionen in Fachsoftware einsetzt.

Im Juli 2026 wurde die Vorschrift durch die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 neu gefasst. Seitdem lautet die Pflicht: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und der in ihrem Auftrag tätigen Personen zu unterstützen – unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext. Ausdrücklich klargestellt wurde: Die Vorschrift verpflichtet nicht dazu, für eine bestimmte Person ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren.

Was Artikel 4 nicht verlangt

  • Kein vorgeschriebenes Zertifikat. Die EU-Kommission stellt in ihren Fragen und Antworten klar, dass kein Zertifikat erforderlich ist; Unternehmen können ihre Schulungen und Maßnahmen intern dokumentieren.
  • Keine „Pflichtschulung” mit festem Inhalt. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt von Rolle und Einsatzkontext ab.
  • Kein eigener Bußgeldtatbestand in der Verordnung. Die Bußgeldvorschriften des Artikels 99 nennen Artikel 4 nicht. Werbeaussagen wie „schützt vor Bußgeldern in Millionenhöhe” sind deshalb irreführend.

Warum Sie trotzdem handeln sollten

  • Die Pflicht besteht. Auch ohne eigenen Bußgeldtatbestand ist Artikel 4 geltendes Recht; Aufsichtsbehörden können die Umsetzung prüfen.
  • Haftung und Datenschutz. Wer KI ohne kompetentes Personal einsetzt, riskiert fehlerhafte Ergebnisse, Datenschutzverstöße und Verstöße gegen Betriebsgeheimnisse.
  • Dokumentation. Eine strukturierte Weiterbildung mit Teilnahmebescheinigung und Inhaltsübersicht ist der einfachste Weg, Ihre Maßnahmen zur KI-Kompetenz nachvollziehbar zu belegen.
  • Produktivität. Kompetente Mitarbeitende nutzen KI schneller, sicherer und mit besseren Ergebnissen.

Wie eine Weiterbildung Sie unterstützt

Unsere Kurse vermitteln genau die Kompetenzen, die Artikel 4 im Blick hat: Funktionsweise und Grenzen von KI-Systemen, rechtssichere Nutzung (Datenschutz, Urheberrecht, Betriebsgeheimnisse), Risikoklassen der KI-Verordnung und der praktische Einsatz im eigenen Arbeitsbereich. Sie erhalten ein Trägerzertifikat mit Kompetenzbeschreibung, das Sie für Ihre interne Dokumentation nutzen können – integriert in die Maßnahmen KI-Beauftragte:r und KI-Spezialist:in.

Die Weiterbildung ist förderfähig

Weil KI-Kompetenz eine zukunftsgerichtete Qualifikation ist, kann die Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) gefördert werden – je nach Betriebsgröße mit bis zu 100 % der Lehrgangskosten. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit.

Fazit

Artikel 4 verlangt von Arbeitgebern, sich aktiv um die KI-Kompetenz ihres Personals zu kümmern – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, eine dokumentierte, strukturierte Weiterbildung ist aber der belastbarste Weg, dieser Pflicht nachzukommen. Sprechen Sie mit uns über eine geförderte KI-Weiterbildung für Ihr Team.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information (Stand September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung.

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