Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) einfach erklärt

Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ist das wichtigste Instrument, um die Weiterbildung bereits beschäftigter Mitarbeitender staatlich fördern zu lassen. Seit 2019 öffnet es die Förderung unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße – entscheidend ist der Bedarf an zukunftsfähigen Kompetenzen. Dieser Ratgeber erklärt kompakt, wie es funktioniert.

Wer wird gefördert?

Anders als beim Bildungsgutschein für Arbeitslose richtet sich § 82 SGB III an Menschen, die im Job stehen. Gefördert werden Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in einem Engpassberuf arbeiten oder die sich für den digitalen Wandel weiterbilden. In der Praxis trifft das heute auf nahezu jeden Bürojob zu, der von KI und Automatisierung berührt wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen: einem Zuschuss zu den Lehrgangskosten und einem optionalen Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Die Quote der Lehrgangskosten richtet sich nach der Unternehmensgröße:

UnternehmensgrößeZuschuss Lehrgangskostenmit Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung
unter 50 Beschäftigtebis zu 100 %–
50 bis unter 50050 %55 %
ab 500 Beschäftigte25 %30 %

Wie viel für Ihren Betrieb konkret möglich ist, zeigt unser Förderrechner in Sekunden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit eine Weiterbildung nach § 82 SGB III förderfähig ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Unterrichtsstunden.
  • Sie vermittelt zukunftsgerichtete Qualifikationen (nicht nur kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassung).
  • Träger und Maßnahme sind nach der AZAV zugelassen.
  • Die Weiterbildung findet außerhalb reiner betrieblicher Einarbeitung statt.

§ 82 oder § 82a? Der Unterschied

Neben dem Qualifizierungschancengesetz gibt es das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III. Der wichtigste Unterschied: Beim Qualifizierungsgeld genügt die Trägerzulassung – die einzelne Maßnahme braucht keine eigene AZAV-Zulassung. Das macht § 82a für ganze Teams und einen schnellen Start attraktiv. Mehr dazu im Beitrag Weiterbildung fördern lassen.

So läuft die Förderung ab

  1. Beratung: Wir prüfen kostenlos, welcher Weg und welche Quote passen.
  2. Antrag: Der Antrag wird vor Beginn bei der Agentur für Arbeit gestellt – wir bereiten alles vor.
  3. Durchführung: Berufsbegleitende Schulung als Live-Online-Klassenschulung.
  4. Nachweis: Zertifikat und Dokumentation für Ihre Unterlagen.

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Start der Weiterbildung bewilligt sein. Planen Sie den Vorlauf mit ein.

Fazit

Das Qualifizierungschancengesetz macht es möglich, Ihr Team fit für KI und Digitalisierung zu machen – in vielen Fällen zu 100 % gefördert. Passende, förderfähige Maßnahmen finden Sie in unseren Programmen KI-Beauftragte:r, KI-Spezialist:in und KI-Manager:in.

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Wir prüfen unverbindlich, welche Weiterbildung für Ihr Team förderfähig ist – und wie hoch der Zuschuss ausfällt.

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