KI-fit ohne Ausfall – der Staat finanziert mit.
Sie wollen Ihre Mitarbeitenden für KI fit machen, ohne sie monatelang aus dem Betrieb zu nehmen? Unser Kompaktkurs KI-Beauftragte:r läuft über 20 Wochen mit vier Unterrichtsstunden am Vormittag. Über § 82 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße einen erheblichen Teil der Lehrgangskosten und bezuschusst das fortgezahlte Arbeitsentgelt. Für mehrere Beschäftigte ist ein Sammelantrag nach § 82 Abs. 5 SGB III möglich – ein Antrag, eine Ansprechperson, ein Termin. Wir übernehmen die Abstimmung mit der Agentur. Erster Kursstart: 1. Dezember 2026.
§ 82 und § 82a SGB III im Vergleich
Beide Wege richten sich an bereits beschäftigte Mitarbeitende. Welcher passt, hängt von Betrieb und Ziel ab – wir beraten Sie kostenlos. Einzelpersonen und Arbeitsuchende fördert die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein (§ 81 SGB III).
§ 82 SGB III Qualifizierungschancengesetz (QCG)
- Lehrgangskosten + Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
- Förderquote nach Betriebsgröße: < 50 → 100 %, 50–499 → 50 % (55 % mit TV/BV), ab 500 → 25 % (30 %)
- Voraussetzung: Maßnahme > 120 Std., Träger & Maßnahme AZAV-zugelassen
- Berufsabschluss i. d. R. mindestens 2 Jahre zurück, keine § 82-Förderung in den letzten 2 Jahren
§ 82a SGB III Qualifizierungsgeld
- Entgeltersatz für Beschäftigte bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf
- Nur die Trägerzulassung nötig – die Maßnahme braucht keine eigene AZAV-Zulassung
- Ideal, um ganze Teams oder Abteilungen gleichzeitig zu qualifizieren
- Die Agentur ersetzt 60 bzw. 67 % des Nettoentgelts – die Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber
Sie liefern die Mitarbeitenden. Wir liefern den Rest.
Erstgespräch
Wir klären Bedarf, Betriebsgröße und passenden Förderweg – kostenlos und unverbindlich.
Förderantrag
Wir bereiten alle Unterlagen für die Agentur für Arbeit vor und begleiten die Beantragung.
Durchführung
Berufsbegleitende Schulung – flexibel planbar, damit der Betrieb weiterläuft.
Nachweis
Zertifikat, Kompetenznachweis und Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Förderung von Weiterbildung – kurz beantwortet
Die wichtigsten Fragen von Arbeitgebern zu § 82, § 82a und der Kostenübernahme.
Was zahlt der Staat bei der Weiterbildung von Beschäftigten?
Wer hat Anspruch auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz?
Was ist der Unterschied zwischen § 82 und § 82a (Qualifizierungsgeld)?
Muss die Weiterbildung AZAV-zertifiziert sein?
Wie lange muss die Weiterbildung dauern?
Wie beantrage ich die Förderung?
Lassen Sie uns Ihre Förderquote prüfen.
Ein kurzes Gespräch genügt für eine erste, konkrete Einschätzung – ohne Verpflichtung.