FAQ

Häufige Fragen – kurz beantwortet.

Alles Wichtige zu Förderung, Kursen, Ablauf und Technik an einem Ort. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Grundsätzliches

Angebot & Ablauf

Für wen sind die Kurse gedacht?
Für zwei Gruppen gleichermaßen: Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung und KI verändert, und Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Beide lernen gemeinsam in gemischten Gruppen – der Austausch ist ausdrücklich gewollt.
Wo und wie findet der Unterricht statt?
Zu 100 % als betreuter Live-Online-Unterricht mit Lehrkräften im virtuellen Klassenraum – deutschlandweit, ohne Reisezeit. Es gibt keine Selbstlernphasen im geförderten Umfang; jede Unterrichtseinheit findet mit direkter Betreuung statt.
Wie groß sind die Gruppen?
Maximal 12 Teilnehmende je Gruppe. Dazu kommen feste Ansprechpersonen, wöchentliche Lernbegleitung und bei Bedarf individuelle Förderpläne.
Wann starten die Kurse?
Der erste Kursstart ist der 1. Dezember 2026. Weitere Termine veröffentlichen wir, sobald sie feststehen. Da die Plätze begrenzt sind, empfehlen wir eine frühzeitige Förderberatung.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Ein Trägerzertifikat der Qwalio Akademie nach bestandener Prüfung – mit ausführlicher Kompetenzbeschreibung und Modulübersicht. Es dokumentiert Ihre KI-Kompetenz, unter anderem als Baustein für die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 KI-VO. Es handelt sich nicht um einen staatlich anerkannten Berufsabschluss.
Ist die Qwalio Akademie AZAV-zugelassen?
Unsere Zulassung als Träger und für die Maßnahmen nach AZAV ist beantragt; der erste Kursstart ist für den 1. Dezember 2026 geplant. Eine Förderung ist erst nach erteilter Zulassung möglich.
Für Arbeitgeber

Förderung nach § 82 SGB III

Was zahlt der Staat bei der Weiterbildung von Beschäftigten?
Nach § 82 SGB III bezuschusst die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten – unter 50 Beschäftigte in der Regel 100 %, 50–499 Beschäftigte 50 %, ab 500 Beschäftigte 25 % (mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag je 5 Prozentpunkte mehr; für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung in Betrieben unter 500 in der Regel 100 %). Zusätzlich bezuschusst sie das fortgezahlte Arbeitsentgelt mit 75 % / 50 % / 25 % nach denselben Größenklassen. Es handelt sich um Ermessensleistungen – die Bewilligung trifft die Agentur für Arbeit.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, Fertigkeiten über eine kurzfristige Anpassung am Arbeitsplatz hinaus vermitteln, und Träger wie Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein. Der Berufsabschluss sollte in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen, und in den letzten zwei Jahren darf keine Förderung nach § 82 in Anspruch genommen worden sein. Zu den 120 Stunden zählen nur betreute Unterrichtseinheiten, keine Selbstlernanteile. Die Details prüfen wir gemeinsam vor Antragstellung.
Wie hoch ist mein Aufwand?
Minimal. Wir bereiten alle Unterlagen für die Agentur für Arbeit vor, begleiten den Antrag und liefern nach Abschluss Zertifikat, Kompetenznachweis und Dokumentation.
Kann ich mehrere Beschäftigte gleichzeitig anmelden?
Ja. Für mehrere Beschäftigte ist ein Sammelantrag möglich – ein Antrag, eine Ansprechperson, ein Termin. Wir übernehmen die Abstimmung mit der Agentur.
Fällt meine Mitarbeiterin oder mein Mitarbeiter lange aus?
Der Kurs KI-Beauftragte:r läuft neben der Arbeit: vier Unterrichtsstunden am Vormittag, der Rest des Tages bleibt für den Betrieb. Für tiefergehende Qualifizierung gibt es beim KI-Spezialist:in eine Teilzeitvariante.
Für Arbeitsuchende

Bildungsgutschein nach § 81 SGB III

Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?
Im Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Ihre Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Weiterbildung notwendig ist, und stellt den Gutschein aus. Wir bereiten Sie auf dieses Gespräch vor und geben Ihnen alle Kursunterlagen mit.
Was kostet mich der Kurs?
Mit Bildungsgutschein übernimmt die Agentur bzw. das Jobcenter die Lehrgangskosten vollständig. Ihr Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter. Ob weitere Leistungen in Betracht kommen, klärt Ihre Vermittlungsfachkraft.
Welche Vorkenntnisse brauche ich?
Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium – alternativ mehrjährige einschlägige Berufserfahrung –, Deutsch ab Niveau B2 und sichere Grundkenntnisse am Rechner. Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.
Was passiert nach dem Kurs?
Bewerbungscoaching und Arbeitsmarktintegration sind fester Bestandteil der Kurse KI-Spezialist:in und KI-Manager:in. Beim KI-Manager:in ist die sechswöchige Praxisphase im Partnerbetrieb darauf angelegt, Kontakte zu einem möglichen Arbeitgeber zu knüpfen.
Technik & Teilnahme

Was Sie brauchen

Welche Technik brauche ich?
Beschäftigte nehmen am Arbeitsplatz teil; Rechner, Headset und Internetzugang stellt der Betrieb. Teilnehmende mit Bildungsgutschein benötigen ein eigenes internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon, ein Headset und eine stabile Internetverbindung – wir prüfen das vor Kursbeginn in einem Technikcheck.
Welche Werkzeuge werden eingesetzt?
Zoom als virtueller Klassenraum, Moodle als Lernplattform, Make.com für Automatisierungen sowie ChatGPT und Claude als KI-Assistenten. Alle Lizenzen für den Kurs stellen wir – Sie müssen nichts kaufen.
Was passiert, wenn ich einmal fehle?
Anwesenheit wird dokumentiert, weil die Förderung daran gekoppelt ist. Bei Krankheit oder wichtigen Gründen stimmen wir mit Ihnen ab, wie Sie Inhalte nachholen; die Lernbegleitung unterstützt Sie dabei.
Werden die Unterrichtsstunden aufgezeichnet?
Nein. Unterricht wird nicht aufgezeichnet; vertrauliche Gespräche finden in Einzelvideoräumen statt. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Noch Fragen? Wir beraten Sie persönlich.

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