Künstliche Intelligenz verstehen. Beruflich weiterkommen.
Qwalio ist ein Bildungsträger aus der Region Köln. Wir qualifizieren Beschäftigte und Arbeitsuchende für den Einsatz von KI im Arbeitsalltag – vollständig online, in kleinen Gruppen, mit staatlicher Förderung.
Sie sind Arbeitgeber oder arbeitsuchend? Hier entlang zu Ihrem Förderweg.
Wie viel übernimmt der Staat?
Nach § 82 SGB III – abhängig von Ihrer Unternehmensgröße.
*Beispielrechnung auf Basis eines Lehrgangspreises von 4.900 € je Teilnehmer:in. Zusätzlich möglich: Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Unverbindlich, keine Förderzusage – die entscheidet die Agentur für Arbeit.
Drei Wege zur KI-Kompetenz – gefördert und aufeinander aufbauend
Vom kompakten Einstieg neben der Arbeit bis zum vollständigen Berufsbild mit Praxisphase: drei zur AZAV-Zulassung angemeldete Maßnahmen rund um KI und Prozessautomatisierung – als betreute Live-Online-Schulung in kleinen Gruppen, für Beschäftigte und Arbeitsuchende. Erster Start: 1. Dezember 2026.
KI-Beauftragte:r
KI im eigenen Betrieb einsetzen – in 20 Wochen, neben der Arbeit. Vier Unterrichtsstunden am Vormittag, der Rest des Tages bleibt frei. Am Ende steht ein automatisierter Prozess, kein Zertifikat im Schrank.
Programm ansehenKI-Spezialist:in
In sechs Monaten vom Anwender zur Fachkraft für KI-gestützte Geschäftsprozesse: Daten auswerten, Abläufe automatisieren und KI in bestehende Systeme integrieren – in Vollzeit oder als Teilzeitvariante.
Programm ansehenKI-Manager:in
Neun Monate, ein neuer Beruf – inklusive sechswöchiger Praxisphase im Betrieb. Sie durchlaufen das komplette Curriculum von den Grundlagen bis zur Systemintegration.
Programm ansehenZwei Wege, wie der Staat Ihre Weiterbildung finanziert
Ob als Betrieb für Ihr Personal oder als Einzelperson für sich selbst – für beide Fälle gibt es einen Förderweg. Wir kümmern uns um Antrag, Umsetzung und Nachweis.
§ 82 SGB III Qualifizierungschancengesetz
- Zuschuss zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt
- Förderquote gestaffelt nach Betriebsgröße – bis zu 100 % für kleine Betriebe
- Für mehrere Beschäftigte als Sammelantrag möglich
§ 81 SGB III Bildungsgutschein
- Für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
- Lehrgangskosten werden in der Regel vollständig übernommen
- Das Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter
Was zahlt der Staat – und wofür genau?
Die Förderung nach § 82 SGB III besteht aus zwei Bausteinen. Beide können Sie als Arbeitgeber kombinieren.
Zuschuss zu den Lehrgangskosten
Der Staat übernimmt einen Teil (oft die gesamten) Kurskosten – die Höhe hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab:
| Mitarbeitende | ohne TV/BV | mit TV/BV |
|---|---|---|
| bis 49 | 100 % | 100 % |
| 50 – 499 | 50 % | 55 % |
| ab 500 | 25 % | 30 % |
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Fällt eine Arbeitskraft während der Weiterbildung aus, bezuschusst die Agentur für Arbeit auch das weitergezahlte Gehalt: unter 50 Beschäftigte 75 %, 50–499 Beschäftigte 50 %, ab 500 Beschäftigte 25 % (mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bis zu 5 Prozentpunkte mehr).
So wird Weiterbildung während der Arbeitszeit doppelt entlastet: Sie sparen bei den Kurskosten und bei den Lohnkosten. Die genauen Sätze für Ihren Betrieb klären wir in der Förderberatung.
So viel bleibt für Sie übrig
Bewegen Sie im Förderrechner oben den Regler – das passende Beispiel wird hier hervorgehoben.
Lehrgangskosten komplett übernommen
Bei 4.900 € je Person trägt der Staat alles.
Über die Hälfte übernommen
Von 4.900 € zahlt der Staat 2.695 € – plus Gehaltszuschuss.
Anschub für große Teams
Auch ab 500 Mitarbeitenden fördert der Staat jede Weiterbildung mit.
Beispielrechnungen auf Basis eines angenommenen Lehrgangspreises von 4.900 € je Teilnehmer:in. TV/BV = Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Betriebsgröße = alle Beschäftigten des Unternehmens bzw. Konzerns (Teilzeit anteilig, ohne Auszubildende und Minijobs). Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung übernimmt die Agentur in Betrieben unter 500 Beschäftigten in der Regel 100 % der Lehrgangskosten. Ermessensleistung – die Bewilligung trifft die Agentur für Arbeit.
Weiterbilden schlägt Neueinstellen – in jeder Hinsicht.
Drei Wege, mit dem Wandel umzugehen. Nur einer ist schnell, günstig und bindet Ihr Team.
Abwarten
- Rückstand wächst, während andere KI nutzen
- Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) bleibt unerfüllt
- Frust und Abwanderung im Team
Fachkräfte suchen
- Teuer: Recruiting, Gehalt, Einarbeitung
- Monate Vorlauf – wenn Sie überhaupt jemanden finden
- Unsicher: Passt die Person wirklich?
Vorhandene Stärken heben
- Bis zu 100 % gefördert – für kleine Betriebe oft ohne Eigenanteil
- Neben der Arbeit, ohne Produktionsausfall – wir übernehmen Antrag und Nachweis
- Bindet Mitarbeitende und wirkt sofort im Betrieb
Kein Massenkurs. Ein Ergebnis, das im Beruf ankommt.
Kleine Gruppen, echte Betreuung
Maximal 12 Teilnehmende und feste Ansprechpersonen statt anonymer Lernplattform. Jede Frage findet einen Menschen.
Dokumentierte KI-Kompetenz
Trägerzertifikat mit Kompetenzbeschreibung – als dokumentierter Baustein für die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 KI-VO.
Transfer in den Arbeitsalltag
Gearbeitet wird an echten Anwendungsfällen aus dem eigenen Betrieb. Nach dem Kurs bleibt Wissen, das sofort Wert schafft.
In vier Schritten zur geförderten Weiterbildung
Förderberatung
Wir prüfen kostenlos, welcher Förderweg und welche Quote für Sie bzw. Ihren Betrieb passt.
Antrag & Zusage
Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Qualifizierung
Betreuter Live-Online-Unterricht in kleinen Gruppen – erster Start am 01.12.2026.
Abschluss & Transfer
Trägerzertifikat, Kompetenznachweis und Begleitung in die Praxis.
Finden wir heraus, was für Sie drin ist.
Unverbindliche Förderberatung für Betriebe und Einzelpersonen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) mit einer konkreten Einschätzung.